Energieausweis leicht verständlich erklärt: Warum ist er wichtig?

Der Energieausweis ist wie ein Steckbrief für Ihr Wohngebäude. Er zeigt auf einen Blick, wie energieeffizient Ihr Haus ist. Es gehören auch Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung. Wir erklären Ihnen, was alles im Energieausweis steht.

Um den energetischen Zustand von Gebäuden bewerten und vergleichen zu können, schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in den meisten Fällen Energieausweise vor.

Energieausweis Energieeffizienzklasse: A+ (sehr effizient) bis H (ineffizient)

Sie enthalten allgemeine Angaben zum Haus, zu den verwendeten Heizstoffen (zum Beispiel Gas, Öl, Holzpellets oder Strom) sowie die Energiekennwerte des Gebäudes. Aktuelle Ausweise für Wohngebäude führen darüber hinaus, ähnlich wie Elektrogeräte, eine Energieeffizienzklasse: A+ (sehr effizient) bis H (ineffizient) auf.

Handelt es sich um ein reines Wohngebäude, wird ein Energieausweis für das ganze Gebäude ausgestellt, nicht für eine einzelne Wohnung. Der Ausweis muss den Vorgaben des geltenden GEG entsprechen.

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

Eigentümer von Wohngebäuden müssen bei Verkauf, Vermietung oder Neuvermietung einen Energieausweis vorlegen.

Verpflichtung durch Gesetz

Seit 2014 ist der Energieausweis für die meisten Wohngebäude in Deutschland Pflicht. Der Ausweis gibt Ihnen und potenziellen Käufern oder Mietern einen Überblick über den energetischen Zustand des Gebäudes.

Wie lange ist ein
Energieausweis gültig?

Die Gültigkeit beträgt in der Regel zehn Jahre, jedoch ist bei wesentlichen Änderungen am Gebäude eine Aktualisierung erforderlich.

Wie unterscheiden sich Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf aufgrund der Gebäude- und Heizungseigenschaften berechnet. Beim Verbrauchsausweis wird der Energiebedarf auf Basis gemessener Verbräuche bestimmt.

 

Bedarfsausweis

Der bedarfsorientierte Energieausweis ist der genauere, umfangreichere Ausweis im Vergleich zum Verbrauchsausweis. Demgegenüber verursacht die Berechnung des Energiebedarfsausweises aber auch mehr Aufwand.

Unabhängig vom Baujahr, vom energetischen Zustand, von der Nutzung und von der Größe des Objektes ist ein Energiebedarfsausweis immer zulässig, für Wohn- und Nichtwohngebäude gleichermaßen. Für jedes Gebäude können wir also einen Energiebedarfsausweis erstellen

Beim Bedarfsausweis werden die Kennwerte für den Energiebedarf rechnerisch auf der Grundlage von Baujahr, Bauunterlagen (Gebäudetyp, Adresse, Anzahl der Wohnungen und Gesamtwohnfläche), den technischen Gebäude- und Heizungsdaten und unter standardisierten Rahmenbedingungen (Klimadaten, Nutzerverhalten, Raumtemperatur) bestimmt.
Vorteil: Die berechneten Kennwerte sind unabhängig vom individuellen Heiz- und Wohnverhalten der Bewohner:innen

 

Der Verbrauchsausweis ist der einfachere Energieausweis und bei Vermietung und Verkauf in den meisten Fällen ausreichend.

  • 3 zusammenhängende Heizenergieverbräuche müssen eingegeben werden.
  • Wohnfläche, Baujahr Gebäude und Baujahr Heizung müssen eingegeben werden.
  • Verbrauchsausweis bei fast allen Gebäuden möglich. (Baujahr > 1977 – Vermietung/Verkauf)

Verbrauchsausweis

Für den Verbrauchsausweis müssen auch die Adresse und die Nutzfläche, vor allem aber die Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen aus drei aufeinander folgenden Jahren vollständig vorliegen. Dabei darf das Ende dieses Abrechnungszeitraums höchstens 18 Monate zurückliegen. Längere Leerstände während dieser Zeit sollten berücksichtigt werden. Wichtig ist zudem, ob der Energieverbrauch für Warmwasser in den Verbrauchsdaten enthalten ist, oder ob das Wasser dezentral, beispielsweise über elektrische Boiler oder Durchlauferhitzer, erwärmt wird. Aus den Heizkostenabrechnungen oder anderen geeigneten Verbrauchsmessungen werden die Kennwerte für den Energieverbrauch des gesamten Gebäudes ermittelt. Es kann sein, dass es nicht möglich ist einen Verbrauchsausweis zu erstellen. Beispielsweise wenn dezentral über Etagenheizungen geheizt wird oder das Gebäude vor Kurzem umfassend modernisiert wurde.

Vorteil: Die Datenerhebung ist in der Regel wesentlich einfacher und weniger fehleranfällig. Die gemessenen Verbrauchszahlen werden über so genannte Klimafaktoren auf einen deutschlandweiten Mittelwert umgerechnet. Dies hat den Effekt, dass zum Beispiel besonders harte Winter nicht zu einer schlechteren Bewertung des Gebäudes führen.

Nachteil: Die Kennwerte sind abhängig vom individuellen Heiz- oder auch Lüftungsverhalten der Bewohner:innen und davon, wie oft sie anwesend sind. Leerstände im Gebäude oder die Anzahl der im Gebäude wohnenden Personen werden nicht erfasst. Das kann die Ergebnisse verfälschen.

Der Energieausweis bietet eine Fülle von Informationen, von Kennwerten des Energiebedarfs bis zu Empfehlungen für Sanierungsmaßnahmen. In einem persönlichen Gespräch erläutern wir Ihnen, wie Sie diese Informationen richtig interpretieren und nutzen können, um die energetische Effizienz Ihres Gebäudes zu verbessern.

 

Weiterführende Information zum Thema Energieausweise:

Verbraucherzentrale

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

GIH Bundesverband der Energieberater

 

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